HAUSORDNUNG

HAUSORDNUNG

Die Hausordnung des Hauses bzw. der gemieteten Wohnung ist Gegenstand des Vertrages und vom Mieter einzuhalten.

1.  Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

2. Der Mieter verpflichtet sich generell, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Wohnungs- und Grundstücksnachbarn zu nehmen.

3. Alle Fenster und Türen sind bei Verlassen der Wohnung zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter oder Einbruch zu vermeiden.

4. Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Hunden ist gegen einen Aufpreis erlaubt, muss aber angemeldet werden. In den Betten und auf Sofas und sonstigen Polstermöbeln sind die Hunde nicht erlaubt. Auch ist darauf zu achten das die Notdurft des Hundes nicht auf dem Gartengrundstück erfolgt bzw. eventuelle Hinterlassenschaften entsorgt werden. Bitte beachten Sie hierzu auch unseren Hunde-Knigge.

5. In allen Ferienwohnungen und generell innerhalb des Hauses gilt ein allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist nur im Aussenbereich erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100 EUR (netto) in Rechnung stellen und darüber hinaus den Mietvertrag fristlos kündigen.

6.  Das Waschen und Trocknen von Wäsche ist in unserem Waschraum möglich. Die Gebühr pro Waschgangbzw. Trockengang  beträgt 2 EUR inkl. Waschmittel. Der Waschraum ist stets sauber und ordentlich zu hinterlassen.

7. Das Haus verfügt über eigene PKW-Stellplätze. Diese können unentgeltlich genutzt werden. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht. Bitte achten Sie darauf, das keine Fahrzeuge die Ausfahrt aus unserer Garage, den Zugang zu den Mülltonen oder den Aufgang zum Haus behindern

8. Die Kücheneinrichtung und die technischen Geräte sind pfleglich zu behandeln.
Geschirr, Töpfe und Besteck sollten nur in sauberem und trockenem Zustand in die Schränke gestellt werden. Heiße Töpfe und andere heiße Gegenstände dürfen nicht ohne Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte. Zum Schneiden ist immer ein Schneidebrett als Unterlage zu verwenden. Backofen und Mikrowelle sind bitte im sauberen Zustand zu hinterlassen.

9. In die Küchenspüle, die Toiletten, die Waschbecken und Dusche dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden! Vermeiden sie alles, was zu Verstopfungen der Leitungen führen kann (keine Hygieneartikel in die Toilette).

10. Einige der Wohnungen verfügen über Kaminöfen. Diese sind gemäß der ausliegenden Bedienungsanleitung zu verwenden. Zum Selbstkostenpreis kann geeignetes Brennholz zur Verfügung gestellt werden. Abgepacktes Brennholz ist auch in allen Edeka Märkten auf Amrum erhältlich. Das Benutzen anderer, nicht geeigneter Brennstoffe ist untersagt!

10. Der Mieter hat die Ferienwohnung stets achtsam zu behandeln, regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten. Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte) oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Ferienwohnung aufhalten, verursacht werden. Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet.

11. Der Abfall wird nach Restmüll, Papier und Verpackungen mit dem grünen Punkt getrennt. Entsprechende Mülltonnen stehen auf dem Grundstück zur Verfügung. Für Glas stehen am Fähranleger sowie an der Feuerwehr von Wittdün Container bereit.

12. Der Mieter erhält einen Wohnungsschlüssel.
Der Verlust eines Schlüssels muss sofort angezeigt werden. Die Kosten für eine Neubeschaffung wird dem Mieter berechnet.

13. Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

14. Der Aussenbereich des Gästehauses ist Videoüberwacht. Vor den Hauseingängen, im unteren Hof vor dem Waschraum sowie am Garagenvorplatz haben wir zur Sicherheit Kameras installiert. Die Daten werden nach spätestens 72 Stunden gelöscht.

15. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände der Gäste.